Die Aufgabe von Fettabscheideranlagen ist es, das fett- und ölhaltige Schmutz- und Spülwasser aus Küchen der Gastronomie, Hotellerie oder Gemeinschaftsverpflegung vom Abwasser zu trennen. Fettabscheideranlagen reinigen gewerbliche Abwässer vor, bevor das Wasser in die Kanalisation abfliessen kann.
Wer aufgrund gesetzlicher Vorgaben einen Fettabscheider benötigt, hat dessen korrekten Betrieb mit einer Fülle von Pflichtaufgaben sicherzustellen. Sachkundelehrgänge qualifizieren den Betreiber für das ordnungsgemäße Handling seiner Anlage.
Betroffen sind neben Gastronomen und Gemeinschaftsverpflegern auch zahlreiche Betriebe der Lebens- und Genussmittelbranche - von Schlachthöfen und Metzgereien bis zu Produzenten von Lebensmitteln aller Art.
Als serviceorientierter Dienstleister bieten wir Ihnen neben der Lieferung, Montage und Inbetriebnahme Ihrer Fettabscheideranlage schon im Vorfeld des Kaufs eine kompetente Beratung und Planung an, sowie Hilfestellung beim Einholen von erforderlichen Genehmigungen und Nachweisen.
Nach der Installation und Inbetriebnahme der Anlage kommen einige Aufgaben auf Sie als Betreiber zu. So sind Sie zum sachgemäßen Betrieb Ihrer Anlage verpflichtet. Nachlässigkeiten können behördlich verfügte Anordnungen und im äußersten Fall die Schließung Ihres Unternehmens zur Folge haben.
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Illustration
einer Fettabscheideranlage
© KratzUG |
Gemäß der Vorgaben der DIN EN 1825 gehören zu Ihren Betreiberpflichten:
- die regelmäßige Wartung der Anlage
- die Entsorgung der Abscheiderinhalte über einen Entsorgungsfachbetrieb
- die Entleerung, Reinigung und Neubefüllung der Anlage mit Frischwasser –
sofern durch die Behörden nicht anders festgelegt, bei Erreichen der Speicherfähigkeit von Schlammfang/Fettabscheider, jedoch spätestens
nach drei Monaten.
- die Führung eines Betriebstagebuchs, in dem zwecks Vorlage bei Behörden und Prüfern die Ergebnisse von Eigenkontrollen, Wartungen, Entsorgungen und Inspektionen festgehalten werden;
- die jährliche Wartung durch einen Sachkundigen
- die Veranlassung der Inspektion und Dichtheits-prüfung durch einen betreiberunabhängigen Fachkundigen in Abständen von längstens fünf Jahren.
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